Wohnkredit: Was ist das?

Wohnkredit oder Modernisierungskredit für Eigentümer: So profitieren Sie von einem Wohnkredit

Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung modernisieren wollen, können auf einen sogenannten Wohnkredit zurückgreifen. Diese Variante des Ratenkredits bietet günstige Konditionen für Eigentümer bei Darlehenssummen zwischen 1.500 Euro und 100.000 Euro.

Was ist ein Wohnkredit?

Im Gegensatz zu einer Baufinanzierung erlauben Wohnkredite auch ohne einen Grundbucheintrag, Renovierungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung durchzuführen. So sparen Kreditnehmer neben den günstigen Konditionen gleich doppelt, da man sich auch die Notarkosten spart. - Quelle: Shutterstock.com

Sie wollen das Bad in Ihrer Wohnung renovieren oder eine neue Küche einbauen? Oder der Dachboden Ihres Hauses soll für den jugendlichen Nachwuchs ausgebaut werden? In diesem Fall können Sie sich finanzielle Unterstützung durch einen Wohnkredit holen. Dabei handelt es sich um eine Variante des Ratenkredits speziell für Immobilienbesitzer, der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro ermöglicht. Daher wird der Wohnkredit oft auch Modernisierungskredit genannt.

Kredite speziell für Immobilienbesitzer

Eigentümer profitieren beim Wohnkredit von besseren Konditionen als Nicht-Immobilienbesitzer, denn der Kreditgeber unterstützt alle Maßnahmen, die den Wert der Immobilie erhalten oder sogar steigern. Der Kreditnehmer muss lediglich nachweisen, dass er der Besitzer des Objektes ist. Dieser Nachweis kann in Form eines Grundbuchauszuges oder Gebührenabgabe-Bescheides geleistet werden. Ein Eintrag in das Grundbuch ist bei einem Wohnkredit nicht nötig (anders als etwa bei einer Baufinanzierung). Das spart Zeit und vor allem auch Notarkosten.

Zweckgebundener Kredit

Der Wohnkredit ist auf die Bedürfnisse von Immobilienbesitzern abgestimmt und soll diesen zu günstigen Konditionen die Modernisierung, den Umbau oder die Renovierung der eigenen vier Wände ermöglichen. Ein solcher Kredit eignet sich auch, um neue Einrichtungsgegenstände zu kaufen und so den Wunsch nach mehr Lebensqualität zu erfüllen. Der Wohnkredit ist also ein zweckgebundener Kredit. Viele Kreditinstitute verlangen einen Nachweis über den geplanten Verwendungszweck zum Beispiel in Form eines Kostenvoranschlages durch einen Handwerker.

Grundsätzlich kann ein Wohnkredit auch von Mietern ohne Wohneigentum beantragt werden, auch wenn dies eher unüblich ist. Mieter weichen häufiger auf einen normalen Ratenkredit aus, um eine neue Einrichtung oder Renovierung zu finanzieren.

So beantragen Sie einen Wohnkredit

Die Beantragung eines Wohnkredites erfolgt meist schnell und recht unbürokratisch. Der Wunschbetrag beläuft sich meist auf Summen zwischen 1.500 und 60.000 Euro. Für die Rückzahlungen werden in der Regel Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten vereinbart. Auch längere oder kürzere Laufzeiten sind möglich. Die Tilgung des Kredites läuft über einen einzigen Kreditgeber und bleibt so sehr übersichtlich. Um jederzeit Sondertilgungen leisten zu können und so die Laufzeit zu verkürzen oder Zinsen zu reduzieren, sollten Kreditnehmer auf eine Sondertilgungsklausel achten.

TIPP: Die Option zur Pausierung der Rückzahlung verschafft Ihnen zusätzliche Flexibilität. Vor allem bei ungeplanten Ausgaben wie einer großen Werkstattrechnung kann das Pausieren der Ratenzahlung finanzielle Erleichterung schaffen.

Voraussetzungen für einen Wohnkredit

Um einen Wohnkredit oder Modernisierungskredit zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • ausreichendes Einkommen
  • eine positive Schufa-Auskunft
  • Eigentumsnachweis der Immobilie

Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen

Wenn Sie mithilfe des Wohnkredits generelle Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie vornehmen möchte, sollten Sie sich zudem über eine Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren. Diese vergibt zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für diverse Sanierungsmaßnahmen:

  • Energieeffizientes Sanieren wie beispielsweise Wärmedämmung, Fensteraustausch oder Optimierung der Heizungsanlage etc. wird mit Krediten 151 und Investitionszuschuss 430 gefördert.
  • Errichtung, den Erwerb und die Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit dem Kredit 270
  • Altersgerechter Umbau zur Reduzierung von Barrieren durch Treppenlifte, Badumbau, Bedienungs- und Antriebssysteme etc. mit dem Kredit 159 oder dem Investitionszuschuss 455-B
  • Einbruchschutz wie Alarmanlagen, Nachrüstsysteme für Fenster und Türen mit dem Investitionszuschuss 455-E

Darüber hinaus sollten Sie sich erkundigen, welche regionalen Förderprogramme Sie beim Modernisieren durch Zuschüsse oder günstige Kreditkonditionen unterstützen können. Auch eine Kombination aus Ratenkredit und einem Investitionszuschuss ist möglich.

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